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Kooperation für Hausverwaltungen
Sie verwalten. Wir vermarkten. Ihr Makler für Hausverwaltungen
Als Makler für Hausverwaltungen übernimmt Stufe1 Real Estate Neuvermietung und Verkauf – professionell, abgestimmt und ohne Konkurrenz um Ihr Verwaltungsmandat.
Seit dem BGH-Urteil vom 21. Mai 2026 steht fest: Für die Neuvermietung selbst verwalteter Wohnungen gibt es keine Verwalterprovision mehr. Wir bieten Ihnen die saubere Lösung.
Ihr fester Ansprechpartner: Carsten Rutkowski – DEKRA-zertifizierter Sachverständiger mit mehr als 250 Verkäufen und Vermietungen in über 20 Jahren.
Miet- und Kaufpreiseinschätzung
Marktgerechte Miete nach Mietspiegel und Mietpreisbremse. Beim Verkauf bewertet unser zertifizierter Sachverständiger das Objekt fundiert.
Exposé und Portale
Objektaufnahme, aussagekräftige Fotos und ein hochwertiges Exposé. Wir vermarkten auf den relevanten Portalen und in unserem Netzwerk.
Interessentenprüfung
Selbstauskunft, Schufa, Einkommens- und Vorvermieternachweise. Eigentümer und Verwaltung erhalten nur geprüfte Kandidaten.
Besichtigungen vor Ort
Wir koordinieren und führen alle Besichtigungen selbst durch. Ihre Verwaltung spart Wege, Telefonate und Abendtermine.
Vertrag und Übergabe
Vorbereitung des Mietvertrags nach Vorgabe von Eigentümer und Verwaltung. Übergabe mit detailliertem Protokoll und Zählerständen.
Verkauf bis zum Notar
Möchte ein Eigentümer verkaufen, begleiten wir den Immobilienverkauf komplett – von der Bewertung bis zum Notartermin.
Das BGH-Urteil vom 21. Mai 2026
Neuvermietung ohne Verwalterprovision – was das für Hausverwaltungen bedeutet
Viele Verwalterverträge sahen bisher eine Vermittlungsprovision vor, oft zwei Monatsmieten je Neuvermietung. Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis beendet (Urteil vom 21.05.2026, Az. I ZR 224/25).
Grundlage ist § 2 Abs. 2 Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz. Wer eine Wohnung selbst verwaltet, hat für ihre Vermittlung keinen Provisionsanspruch. Das gilt gegenüber Mietern und ausdrücklich auch gegenüber Vermietern.
Für Hausverwaltungen heißt das: Die Neuvermietung wird Teil der regulären Verwaltung – oder sie geht an einen externen Makler. Genau hier setzt unsere Kooperation an. Der Eigentümer beauftragt Stufe1 direkt, Ihre Verwaltung bleibt entlastet und rechtlich sauber getrennt. Alle Hintergründe zum Urteil lesen Sie in unserem Beitrag Provision der Hausverwaltung bei Neuvermietung.
Wichtig: Das Urteil betrifft nur die Vermietung von Wohnraum. Beim Verkauf und bei Gewerbeflächen gelten andere Regeln.
So arbeiten wir zusammen
In vier Schritten zur Neuvermietung oder zum Verkauf
Unser Partnerschaftsversprechen
Ihre Eigentümer bleiben Ihre Eigentümer.
Stufe1 tritt als ergänzender Partner auf – nicht als Wettbewerber. Wir übernehmen keine Verwaltungsmandate und werben keine Eigentümer ab. Zuständigkeiten legen wir vor jedem Auftrag eindeutig fest.
Ihr fester Ansprechpartner ist Carsten Rutkowski. Er ist DEKRA-zertifizierter Immobiliensachverständiger und hat in über 20 Jahren mehr als 250 Verkäufe und Vermietungen begleitet. Davon profitieren Ihre Eigentümer – und Ihre Verwaltung.
Kooperationsgespräch vereinbaren: Rufen Sie Carsten Rutkowski an unter 02330 9162381 oder schreiben Sie an info@stufe1-realestate.de. In 15 Minuten klären wir, wie eine Zusammenarbeit für Ihre Verwaltung aussehen kann.
FAQ
Häufige Fragen von Hausverwaltungen zur Makler-Kooperation
Seit dem BGH-Urteil zur Verwalterprovision erreichen uns viele Fragen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten – kurz und verständlich.
Dürfen Hausverwaltungen noch Provision für die Neuvermietung verlangen?
Nein, nicht für Wohnungen, die sie selbst verwalten. Das hat der Bundesgerichtshof am 21. Mai 2026 entschieden (Az. I ZR 224/25). Grundlage ist § 2 Abs. 2 Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz. Das Verbot gilt gegenüber Mietern und Vermietern. Provisionsklauseln in Verwalterverträgen sind damit unwirksam. Eigentümer können bereits gezahlte Provisionen unter Umständen zurückfordern.
Wer zahlt den Makler bei der Vermietung einer Wohnung?
Es gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz. Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Bei einer Neuvermietung ist das in der Regel der Eigentümer. Der Mieter zahlt nur, wenn er den Makler selbst mit der Wohnungssuche beauftragt hat. Ausführlich erklärt in unserem Ratgeber Wer zahlt den Makler bei Vermietung?
Warum sollte eine Hausverwaltung mit einem externen Makler kooperieren?
Die Verwaltung darf die Neuvermietung weiterhin übernehmen – aber nur im Rahmen ihres regulären Honorars. Vielen Verwaltungen fehlt dafür die Kapazität. Ein externer Makler wird vom Eigentümer direkt beauftragt und bezahlt. So bleibt Ihre Verwaltung entlastet und die Rollen sind klar getrennt.
Was kostet die Zusammenarbeit für unsere Hausverwaltung?
Für Ihre Verwaltung entstehen keine Kosten. Unsere Maklerprovision vereinbaren wir direkt mit dem Eigentümer – transparent und vor Beginn der Vermarktung.
Übernimmt Stufe1 unsere Eigentümer oder Verwaltungsmandate?
Nein. Stufe1 ist ein Maklerunternehmen und keine Hausverwaltung. Wir bewerben uns nicht um Verwaltungsmandate und werben keine Eigentümer ab. Die Eigentümerbeziehung bleibt bei Ihnen. Zuständigkeiten legen wir vor jedem Auftrag schriftlich fest.
Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?
Sie melden uns eine freie Wohnung oder eine Verkaufsabsicht. Wir prüfen Objekt und Unterlagen und stimmen den Auftrag mit dem Eigentümer ab. Danach übernehmen wir Exposé, Portale, Interessentenprüfung und Besichtigungen. Fehlt ein Energieausweis, erstellen wir ihn über unseren Energieausweis-Service. Ihr fester Ansprechpartner ist Carsten Rutkowski.
Gilt das BGH-Urteil auch für den Verkauf von Wohnungen?
Nein. Das Wohnungsvermittlungsgesetz gilt nur für die Vermietung von Wohnraum. Beim Verkauf kann eine Verwaltung mit Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung weiter als Makler tätig sein. Ein externer Partner lohnt sich trotzdem: bei fehlender Kapazität, für eine unabhängige Bewertung und um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Betrifft das Urteil auch WEG-Verwalter?
Reine WEG-Verwalter kümmern sich um das Gemeinschaftseigentum, nicht um die einzelne Wohnung. Das Verbot betrifft vor allem die Miet- und Sondereigentumsverwaltung. Übernimmt eine WEG-Verwaltung auch die Sondereigentumsverwaltung einzelner Wohnungen, gilt es dort ebenfalls.
In welchen Städten arbeitet Stufe1 mit Hausverwaltungen zusammen?
Wir sind in Hagen und dem südlichen Ruhrgebiet tätig: Hagen, Dortmund, Herdecke, Schwerte, Unna, Iserlohn, Lüdenscheid, Bochum, Witten, Herne, Recklinghausen und Wuppertal. Mehr zu unserer Vermietung für Eigentümer finden Sie unter Vermietung von Wohnraum.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.
Unser Einzugsgebiet
Makler-Partner für Hausverwaltungen in Ihrer Region
Von der Neuvermietung bis zum Notartermin – Stufe1 Real Estate unterstützt Hausverwaltungen in der gesamten Region. Wir sind tätig in folgenden Städten und Gemeinden:
Hagen · Dortmund · Herdecke · Schwerte · Unna · Iserlohn · Lüdenscheid · Bochum · Witten · Herne · Recklinghausen · Wuppertal
