Anlageimmobilien
Anlageimmobilien verkaufen: mit Ertragswert statt Bauchgefühl.
Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und Gewerbeobjekte kaufen Investoren nach Zahlen. Unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger ermittelt den Ertragswert belastbar, wir bereiten die Unterlagen investorengerecht auf und verkaufen auf Wunsch diskret an vorgemerkte Käufer.
Verkaufs-Check · Schritt 1 von 3
Was ist Ihr Anlageobjekt wert?
Kostenlos und unverbindlich. Unser Sachverständiger meldet sich persönlich mit einer ersten Einschätzung.
Ihre Vorteile
Verkaufen an Käufer, die rechnen
Belastbare Ertragswertanalyse
Mieten, Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauer, nachvollziehbar vom Sachverständigen bewertet.
Investorengerechte Unterlagen
Mieterliste, Betriebskosten und Wirtschaftlichkeit so aufbereitet, wie Käufer und Banken sie erwarten.
Diskret an Investoren
Auf Wunsch ohne öffentliche Inserate an vorgemerkte Käufer. Mehr dazu
Rücksicht auf Mieter
Besichtigungen steuern wir so, dass Hausfrieden und Ertrag geschützt bleiben.
Auch Gewerbe
Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe- und Sonderimmobilien gehören zu unserem Alltag.
Begleitung bis zum Notar
Von der Bewertung bis zur Übergabe haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Sie verkaufen ein selbstgenutztes Haus oder eine Wohnung? Dann ist unser Immobilienverkauf der richtige Einstieg. Für Behörden, Gerichte oder das Finanzamt erstellt unser Sachverständiger ein Verkehrswertgutachten.
So läuft der Verkauf ab
In fünf Schritten zum Abschluss
- 1
Objektaufnahme
Wir sichten Mietverträge, Grundbuch und Unterlagen und besichtigen das Objekt.
- 2
Ertragswert und Marktanalyse
Unser Sachverständiger ermittelt einen Wert, den Sie mit Zahlen begründen können.
- 3
Investorenexposé
Wir bereiten alle Kennzahlen auf und sprechen passende Käufer gezielt an.
- 4
Prüfung der Käufer
Bonität und Finanzierung lassen wir uns vor den Verhandlungen bestätigen.
- 5
Verhandlung und Notar
Wir verhandeln in Ihrem Sinne und begleiten Sie bis zur Übergabe.
Aktuelle Angebote
Anlageobjekte in der Vermarktung
Einen Überblick über unsere aktuellen Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und weitere Angebote finden Sie unter Kaufangebote. Sie suchen selbst ein Anlageobjekt? Legen Sie einen Suchauftrag an, dann informieren wir Sie, bevor neue Angebote öffentlich werden.
Häufige Fragen zu Anlageimmobilien
Antworten für Eigentümer von Mehrfamilien- und Geschäftshäusern.
Wie wird der Wert eines Mehrfamilienhauses ermittelt?
In der Regel über das Ertragswertverfahren. Grundlage sind die nachhaltig erzielbaren Mieten, die Bewirtschaftungskosten, der Liegenschaftszins und die Restnutzungsdauer des Gebäudes. Unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger ermittelt diese Werte belastbar und nachvollziehbar.
Kann ich ein vermietetes Haus verkaufen?
Ja. Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB): Der Käufer tritt in die bestehenden Mietverträge ein. Für Investoren sind laufende Mieteinnahmen oft sogar ein Vorteil.
Welche Unterlagen brauchen Investoren?
Typisch sind Mieterliste, Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen, Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne und Angaben zu Instandhaltungen. Wir stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen und bereiten sie investorengerecht auf.
Erfahren meine Mieter vom Verkauf?
Auf Wunsch verkaufen wir diskret an vorgemerkte Investoren, ohne öffentliche Inserate. So schützen wir den Hausfrieden. Mehr dazu unter Diskrete Vermarktung.
Was kostet der Verkauf über Sie?
Die Provision vereinbaren wir transparent vor Beginn der Vermarktung. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten ist sie frei verhandelbar. Sie fällt nur an, wenn der Kaufvertrag zustande kommt.
Vorbereitung
Diese Unterlagen brauchen wir für den Ertragswert
Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer die Einschätzung. Was noch fehlt, besorgen wir gemeinsam mit Ihnen.
Mietaufstellung
Aktuelle Soll- und Ist-Mieten je Einheit, Flächen und Leerstände.
Mietverträge
Laufzeiten, Index- oder Staffelvereinbarungen und Sonderabsprachen.
Nebenkostenabrechnungen
Die letzten zwei Abrechnungen, damit umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten klar sind.
Energieausweis
Pflicht ab der Besichtigung. Fehlt er, kümmern wir uns darum.
Grundbuchauszug
Möglichst aktuell, mit den Eintragungen in Abteilung II und III.
Teilungserklärung und Wirtschaftsplan
Bei Eigentumswohnungen, dazu die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen.