Anlageimmobilien

Anlageimmobilien verkaufen: mit Ertragswert statt Bauchgefühl.

Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und Gewerbeobjekte kaufen Investoren nach Zahlen. Unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger ermittelt den Ertragswert belastbar, wir bereiten die Unterlagen investorengerecht auf und verkaufen auf Wunsch diskret an vorgemerkte Käufer.

Verkaufs-Check · Schritt 1 von 3

Was ist Ihr Anlageobjekt wert?

    Kostenlos und unverbindlich. Unser Sachverständiger meldet sich persönlich mit einer ersten Einschätzung.

    Ihre Vorteile

    Verkaufen an Käufer, die rechnen

    • Belastbare Ertragswertanalyse

      Mieten, Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauer, nachvollziehbar vom Sachverständigen bewertet.

    • Investorengerechte Unterlagen

      Mieterliste, Betriebskosten und Wirtschaftlichkeit so aufbereitet, wie Käufer und Banken sie erwarten.

    • Diskret an Investoren

      Auf Wunsch ohne öffentliche Inserate an vorgemerkte Käufer. Mehr dazu

    • Rücksicht auf Mieter

      Besichtigungen steuern wir so, dass Hausfrieden und Ertrag geschützt bleiben.

    • Auch Gewerbe

      Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe- und Sonderimmobilien gehören zu unserem Alltag.

    • Begleitung bis zum Notar

      Von der Bewertung bis zur Übergabe haben Sie einen festen Ansprechpartner.

    So läuft der Verkauf ab

    In fünf Schritten zum Abschluss

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      Objektaufnahme

      Wir sichten Mietverträge, Grundbuch und Unterlagen und besichtigen das Objekt.

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      Ertragswert und Marktanalyse

      Unser Sachverständiger ermittelt einen Wert, den Sie mit Zahlen begründen können.

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      Investorenexposé

      Wir bereiten alle Kennzahlen auf und sprechen passende Käufer gezielt an.

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      Prüfung der Käufer

      Bonität und Finanzierung lassen wir uns vor den Verhandlungen bestätigen.

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      Verhandlung und Notar

      Wir verhandeln in Ihrem Sinne und begleiten Sie bis zur Übergabe.

    Aktuelle Angebote

    Anlageobjekte in der Vermarktung

    Einen Überblick über unsere aktuellen Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und weitere Angebote finden Sie unter Kaufangebote. Sie suchen selbst ein Anlageobjekt? Legen Sie einen Suchauftrag an, dann informieren wir Sie, bevor neue Angebote öffentlich werden.

    Häufige Fragen zu Anlageimmobilien

    Antworten für Eigentümer von Mehrfamilien- und Geschäftshäusern.

    Wie wird der Wert eines Mehrfamilienhauses ermittelt?

    In der Regel über das Ertragswertverfahren. Grundlage sind die nachhaltig erzielbaren Mieten, die Bewirtschaftungskosten, der Liegenschaftszins und die Restnutzungsdauer des Gebäudes. Unser DEKRA-zertifizierter Sachverständiger ermittelt diese Werte belastbar und nachvollziehbar.

    Kann ich ein vermietetes Haus verkaufen?

    Ja. Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB): Der Käufer tritt in die bestehenden Mietverträge ein. Für Investoren sind laufende Mieteinnahmen oft sogar ein Vorteil.

    Welche Unterlagen brauchen Investoren?

    Typisch sind Mieterliste, Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen, Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne und Angaben zu Instandhaltungen. Wir stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen und bereiten sie investorengerecht auf.

    Erfahren meine Mieter vom Verkauf?

    Auf Wunsch verkaufen wir diskret an vorgemerkte Investoren, ohne öffentliche Inserate. So schützen wir den Hausfrieden. Mehr dazu unter Diskrete Vermarktung.

    Was kostet der Verkauf über Sie?

    Die Provision vereinbaren wir transparent vor Beginn der Vermarktung. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten ist sie frei verhandelbar. Sie fällt nur an, wenn der Kaufvertrag zustande kommt.

    Vorbereitung

    Diese Unterlagen brauchen wir für den Ertragswert

    Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer die Einschätzung. Was noch fehlt, besorgen wir gemeinsam mit Ihnen.

    • Mietaufstellung

      Aktuelle Soll- und Ist-Mieten je Einheit, Flächen und Leerstände.

    • Mietverträge

      Laufzeiten, Index- oder Staffelvereinbarungen und Sonderabsprachen.

    • Nebenkostenabrechnungen

      Die letzten zwei Abrechnungen, damit umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten klar sind.

    • Energieausweis

      Pflicht ab der Besichtigung. Fehlt er, kümmern wir uns darum.

    • Grundbuchauszug

      Möglichst aktuell, mit den Eintragungen in Abteilung II und III.

    • Teilungserklärung und Wirtschaftsplan

      Bei Eigentumswohnungen, dazu die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen.