Klarheit. Sicherheit. Fairness.
Auf dieser Seite finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind in drei Abschnitte unterteilt.
Bitte entnehmen Sie die Informationen, die in Ihrem Fall zutreffend sind.
ABSCHNITT1:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebotsgrundlage für den Kauf / Verkauf von Immobilien & Grundstücken
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
PUNKT1 – GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSUNTERLAGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Nachweis- und Vermittlungsleistungen der Stufe1 Real Estate GmbH im Zusammenhang mit dem Verkauf und Erwerb von Immobilien oder Grundstücken. Sie gelten gegenüber Käufern und Verkäufern gleichermaßen.
Mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen – einschließlich der Entgegennahme eines Exposés oder der Anfrage zu einem Objekt – erkennt der Interessent diese Bedingungen als verbindliche Grundlage der Geschäftsbeziehung an.
PUNKT2 – BESCHAFFENHEIT DER ANGEBOTE UND INFORMATIONSQUELLEN
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die übermittelten Objektinformationen beruhen ausschließlich auf Angaben der Verkäufer, Behörden oder sonstiger Auskunftsquellen.
Eine Verpflichtung zur eigenen Überprüfung dieser Informationen besteht nicht. Aussagen zu Flächen, Bauzustand, Genehmigungen, Lasten, Rechten, Energiekennwerten oder sonstigen relevanten Merkmalen werden ohne Gewähr übermittelt. Eine Haftung für deren Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen, außer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
PUNKT3 – WEITERGABE VON INFORMATIONEN / VERTRAULICHKEIT
Alle Angebotsunterlagen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe ein Vertrag zustande, haftet der Empfänger für die vollständige Vermittlungsprovision, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.
PUNKT4 – OBJEKTVORKENNTNIS
Ist ein Objekt bereits bekannt, hat der Interessent dies innerhalb von drei Tagen nach Zugang des Angebots schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, wird davon ausgegangen, dass das Objekt unbekannt war. Der Provisionsanspruch bleibt in diesem Fall vollumfänglich bestehen.
PUNKT5 – KONTAKTAUFNAHME & DIREKTVERHANDLUNGEN
Alle Kontakte mit dem Verkäufer sind über uns einzuleiten.
Direktverhandlungen ohne unsere Beteiligung oder ohne Bezugnahme auf unsere Tätigkeit stellen eine vertragswidrige Handlung dar und verpflichten zum Ersatz der vollen vereinbarten Provision.
PUNKT6 – PROVISIONSENTSTEHUNG, FÄLLIGKEIT & ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss eines Kaufvertrages, der durch unsere Nachweis- oder Vermittlungsleistung zustande kommt. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt.
Die Provision ist am Tag der notariellen Beurkundung fällig, zahlbar ohne Abzug. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
PUNKT7 – WIRTSCHAFTSWERT & ERSATZGESCHÄFTE
Die Höhe der Provision bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Gesamtwert des Geschäfts einschließlich Nebenabreden, Ausgleichsleistungen, Übernahmen von Rechten oder Verpflichtungen sowie wirtschaftlich gleichwertiger Ersatzgeschäfte.
Dies gilt auch, wenn das Geschäft über Familienangehörige, wirtschaftlich verbundene Personen oder Dritte abgeschlossen wird.
PUNKT8 – KEINE HAFTUNG FÜR NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN
Für alle nach Vertragsabschluss eintretenden rechtlichen, behördlichen oder tatsächlichen Änderungen haften ausschließlich Verkäufer und Käufer.
Wir übernehmen keine Verantwortung für spätere Abweichungen, Modernisierungspflichten, Energieanforderungen, Genehmigungen oder sonstige Risiken.
PUNKT9 – DOPPELMAKLERTÄTIGKEIT
Wir sind berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision entsteht.
PUNKT10 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Unsere Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für:
– fehlerhafte Angaben Dritter,
– behördliche Auskünfte und Genehmigungen,
– wirtschaftliche und steuerliche Einschätzungen,
– bauliche oder technische Mängel,
– nachträgliche Veränderungen am Objekt.
PUNKT11 – DATENTSCHUTZ (DSGVO)
Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung. Dazu gehören insbesondere Kontaktdaten, Identifikationsdaten, Objektinformationen sowie Vertragsunterlagen.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Vermittlungsleistung erforderlich ist
(z. B. an Verkäufer, Notare oder Behörden).
Die Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) bleiben unberührt.
Weitere Details sind in unserer Datenschutzerklärung erläutert.
PUNKT12 – GERICHTSSTAND
Für Vollkaufleute ist Gerichtsstand Hagen.
PUNKT13 – SALVATORISCHE KLAUSEL
Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stufe1 Real Estate GmbH
Dahlenkampstraße 6
58095 Hagen
www.stufe1-realestate.de
STAND: Januar 2026
ABSCHNITT2:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebotsgrundlage für die Vermietung von gewerblich genutzten Immobilien
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
PUNKT1 – GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSUNTERLAGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Nachweis- und Vermittlungsleistungen der Stufe1 Real Estate GmbH im Zusammenhang mit der Vermietung gewerblich genutzter Immobilien.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
PUNKT2 – ANGEBOTSCHARAKTER & INFORMATIONSQUELLEN
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Die übermittelten Objektinformationen beruhen auf Angaben der Vermieter oder Dritter. Eine Prüfungspflicht unsererseits besteht nicht.
Eine Haftung für Flächenangaben, bauliche Beschaffenheit, technische Ausstattung, behördliche Genehmigungen oder Nutzungsrechte wird ausgeschlossen, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
PUNKT3 – PRÜFUNGSPFLCIHTEN DES MIETERS
Der Mieter ist ausschließlich selbst verantwortlich für:
– die Prüfung der gewerblichen Eignung des Mietobjekts,
– die Einholung notwendiger behördlicher Genehmigungen (Nutzungsänderung, Brandschutz, Kataster, Gewerberecht),
– die Klärung baurechtlicher Vorschriften,
– die Prüfung von Flächen und technischen Gegebenheiten,
– die Bewertung wirtschaftlicher Risiken.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Verwendbarkeit des Mietobjekts für den vorgesehenen Betrieb.
PUNKT4 – WEITERGABE VON INFORMATIONEN
Unsere Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Erfolgt dennoch eine Weitergabe und schließt ein Dritter infolge dessen einen Mietvertrag ab, schuldet der Empfänger die volle Provision.
PUNKT5 – VORKENNTNIS
Bereits bekannte Objekte sind uns innerhalb von drei Tagen schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, bleibt der Provisionsanspruch bestehen.
PUNKT6 – PROVISIONSENTSTEHUNG, FÄLLIGKEIT & WIRTSCHAFTLICH GLEICHWERTIGE GESCHÄFTE
Die Provision entsteht mit Abschluss eines Mietvertrags, der auf unserer Tätigkeit beruht; eine Mitursächlichkeit ist ausreichend.
Sie wird am Tag des Vertragsabschlusses fällig.
Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls bei wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzgeschäften, beispielsweise:
– Anmietung durch verbundene Unternehmen,
– Mietkauf, Leasing, Pacht, Untervermietung über Dritte,
– Erwerb der Immobilie durch den Interessenten oder nahe Angehörige trotz ursprünglich beabsichtigter Miete.
PUNKT7 – VOLLMACHT ZUR VERTRAGSUNTERZEICHNUNG
Der Vermieter kann uns eine Vollmacht erteilen, Mietverträge im Namen des Vermieters zu unterzeichnen. Verträge, die durch uns unter dieser Vollmacht abgeschlossen werden, sind rechtsverbindlich und vom Vermieter anzuerkennen. Änderungen nach Vertragsunterzeichnung liegen in der Verantwortung des Vermieters.
PUNKT8 – AUSSHCLUSS NACHTRÄGLICHER RISIKEN & VERANTWORTUNGSBEREICHE
Für alle nach Vertragsabschluss auftretenden Änderungen oder Risiken haften ausschließlich Mieter und Vermieter.
Dies umfasst insbesondere:
– behördliche Anforderungen,
– bauliche und technische Auflagen,
– Änderungen der Nutzungsverhältnisse,
– Kostenentwicklungen (Betriebskosten, Energie, Modernisierungen),
– strukturelle oder wirtschaftliche Veränderungen im Umfeld,
– fingierte finanzielle Nachweise wie z.B. Bilanzen des Mietinteressenten
Wir tragen keine Verpflichtung zur Überwachung oder Bewertung dieser Risiken.
PUNKT9 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Unsere Haftung ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für:
– Flächenabweichungen,
– fehlerhafte Angaben Dritter,
– nicht wahrheitsgemäße Auskünfte und Angaben des Mietinteressenten,
– behördliche Auflagen,
– unzutreffende Wirtschaftlichkeitsannahmen,
– fehlende Genehmigungen oder Nutzungsrechte.
PUNKT10 – DOPPELMAKLERTÄTIGKEIT
Wir dürfen für beide Vertragsparteien tätig werden, sofern keine Interessenkollision besteht.
PUNKT11 – DATENSCHUTZ (DSGVO)
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Durchführung unserer Vermittlungsleistungen gemäß DSGVO und BDSG. Dazu zählen insbesondere geschäftliche Kontaktdaten, steuerliche Identifikationsdaten, Firmenangaben sowie Vertrags- und Objektinformationen.
Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an Parteien, die für die Abwicklung des Mietvertrags erforderlich sind. Rechte der Betroffenen ergeben sich aus Art. 15–21 DSGVO und werden durch unsere Datenschutzerklärung ergänzend erläutert.
PUNKT12 – GERICHTSSTAND
Für Kaufleute wird Hagen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
PUNKT13 – SALVATORISCHE KLAUSEL
Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt. Die übrigen Klauseln bleiben wirksam.
Stufe1 Real Estate GmbH
Dahlenkampstraße 6
58095 Hagen
www.stufe1-realestate.de
STAND: Januar 2026
ABSCHNITT3:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebotsgrundlage für die Vermietung von privat genutzten Immobilien
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
PUNKT1 – GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSUNTERLAGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Nachweis- und Vermittlungsleistungen der Stufe1 Real Estate GmbH im Zusammenhang mit der Vermietung privat genutzter Wohnimmobilien.
Sie gelten gegenüber Mietern und Vermietern gleichermaßen und werden verbindlicher Vertragsbestandteil, sobald eine unserer Leistungen in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Anforderung eines Exposés, Kontaktaufnahme zu uns oder Teilnahme an einer Besichtigung.
PUNKT2 – BESCHAFFENHEIT DER ANGEBOTE UND INFORMATIONSGRUNDLAGEN
Alle Objektangaben basieren auf Informationen der Vermieter, Behörden oder sonstigen Dritten.
Eine Verpflichtung zur Überprüfung dieser Informationen besteht nicht. Sämtliche Angaben – insbesondere Wohnflächen, Baujahr, technische Ausstattung, Energiekennwerte, Genehmigungen oder sonstige wesentliche Merkmale – erfolgen daher ohne Gewähr.
Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der erhaltenen Informationen, außer im Fall nachweislichen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
PUNKT3 – VERTRAULICHKEIT & VERBOT DER WEITERGABE
Alle Exposés, Objektunterlagen und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Erfolgt eine Weitergabe ohne Zustimmung und kommt hierdurch ein Mietvertrag zustande, schuldet der Empfänger die volle vereinbarte Provision.
PUNKT4 – OBJEKTVORKENNTNIS
Ist dem Interessenten ein Objekt bereits bekannt, hat er dies innerhalb von drei Tagen schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, bleibt unser Provisionsanspruch bei Abschluss eines Mietvertrags bestehen.
PUNKT5 – KONTAKTAUFNAHME UND BESICHTIGUNGSTERMINE
Alle Kontakte mit dem Vermieter sowie alle Besichtigungstermine sind über uns zu koordinieren.
Direktverhandlungen oder Vertragsabsprachen ohne unseren Bezug sind unzulässig und verpflichten zum Ersatz der gesamten Provision, sofern ein Mietvertrag zustande kommt.
PUNKT6 – PROVISIONSENTSTEHUNG, FÄLLIGKEIT & ZAHLUNGSWEISE
Unsere Provision entsteht mit Abschluss eines Mietvertrags, der zumindest mitursächlich auf unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit beruht. Ein Mietvertrag kann auch mit Zustimmung der vermietenden Partei durch uns
Die Provision ist am Tag des Mietvertragsabschlusses fällig und ohne Abzug zu zahlen.
Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
PUNKT7 – VOLLMACHT ZUR VERTRAGSUNTERZEICHNUNG
Der Vermieter kann uns eine Vollmacht erteilen, Mietverträge im Namen des Vermieters zu unterzeichnen. Verträge, die durch uns unter dieser Vollmacht abgeschlossen werden, sind rechtsverbindlich und vom Vermieter anzuerkennen. Änderungen nach Vertragsunterzeichnung liegen in der Verantwortung des Vermieters.
PUNKT8 – VERANTWORTUNG DES VERMIETERS UND AUSSCHLUSS NACHTRÄGLCIHER RISIKEN
Für sämtliche nach Vertragsschluss auftretenden Änderungen, behördlichen Anforderungen oder rechtlichen Entwicklungen haftet ausschließlich der Vermieter.
Dies umfasst insbesondere:
– Anforderungen des Mietrechts (Mietpreisbremse, Energieausweis, Modernisierungen, Betriebskosten),
– technische oder bauliche Veränderungen,
– mietrechtliche Pflichten,
– gesetzliche Anpassungen, die während der Vertragslaufzeit eintreten,
– fingierte Lohnnachweise und Passdokumente des Mietinteressenten.
Wir übernehmen keine Pflicht zur Prüfung mietrechtlicher Rahmenbedingungen oder zur Überwachung privatrechtlicher oder behördlicher Vorgaben.
PUNKT9 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Unsere Haftung ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Dies gilt besonders für:
– fehlerhafte Angaben des Vermieters oder Dritter,
– nicht wahrheitsgemäße Auskünfte und Angaben des Mietinteressenten,
– behördliche Auskünfte und Genehmigungen,
– bauliche oder technische Mängel des Mietobjekts,
– spätere Wertminderungen oder Risiken aus Modernisierungen,
– Energieverbrauchswerte und deren Entwicklung.
PUNKT10 – PFLICHTEN UND VERANTWORTUNG DES MIETERS
Der Mieter ist selbst verantwortlich für die Prüfung der Eignung des Mietobjekts für seine Wohnzwecke.
Dazu gehören insbesondere:
– Prüfung der Wohnfläche und Aufteilung,
– Prüfung der Nebenkosten und der Energieeffizienz,
– Prüfung der baulichen Beschaffenheit,
– Überprüfung individueller Anforderungen (z. B. Barrierefreiheit).
Wir übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung.
PUNKT11 – DOPPELMAKLERTÄTIGKEIT
Wir sind berechtigt, entgeltlich oder unentgeltlich für beide Parteien tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision entsteht.
PUNKT12 – DATENSCHUTZ (DSGVO)
Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und dem BDSG zum Zweck der Vermittlung, Kommunikation, Vorbereitung und Abwicklung des Mietverhältnisses.
Erfasst werden insbesondere Kontaktdaten, Identifikationsdaten, Mietinteressendaten und Objektinformationen.
Die Weitergabe erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Vermittlung oder den Vertragsabschluss erforderlich ist (z. B. an Vermieter, Notare oder Behörden).
Betroffene haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit.
Weitere Details ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
PUNKT13 – GERICHTSSTAND
Ist der Vertragspartner Kaufmann, wird Hagen als Gerichtsstand vereinbart.
PUNKT14 – SALVATORSCHE KLAUSEL
Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Vorgaben ersetzt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stufe1 Real Estate GmbH
Dahlenkampstraße 6
58095 Hagen
www.stufe1-realestate.de
STAND: Januar 2026